05321.3876762  Bäckerstraße 105 · 38640 Goslar

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel & Appartement "Alte Färberei", Bäckerstraße 105 in 38640 Goslar

- nachfolgend Anbieter genannt -


1. Buchungsbestätigung
Mit der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Bestätigung auch telefonisch erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich vom Angebot ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Der Anbieter behält sich vor, aus wichtigem Grund, dem Gast statt des reservierten Zimmers ein gleich- oder höherwertiges anderes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ansprüche jedweder Art resultieren daraus nicht. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Anbieter zur Anfechtung des Mietvertrages.


2. Zahlung
Der Mietpreis ist spätestens bei Abreise des Gastes in bar / per Kreditkarte zur Zahlung fällig.


3. Rücktritt des Gastes
Stornierungen bedürfen generell der Schriftform. Der Gast kann jederzeit von seiner Buchung zurücktreten. In diesen Fall können wir für unsere effektiven Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon, Überweisungskosten etc.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro pro Auftrag berechnen und zusätzlich bei Stornierungen

- bis 3 Wochen vor Anreisedatum fallen für Sie keine Stornokosten an
- bis 2 Wochen vor Anreisedatum fallen 50% Stornogebühr des Zimmerpreises an
- unter 2 Wochen fallen 80% Stornogebühr des Zimmerpreises an
- am Anreisetag oder bei Nichtanreise fallen 100% Stornogebühr des Zimmerpreises an

Als Stornierungsdatum gilt der Eingangstag einer schriftlichen Mitteilung bei dem Anbieter. Den über die o.a. Kosten hinaus bereits eingezahlten Betrag erhält der Gast unverzüglich auf das von ihm genannte Konto zurück. Sollte der Gast seine Buchung, aus welchem Grund auch immer, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung nicht antreten, behält der Anbieter sich das Recht vor, das Zimmer weiter zu vermieten.
In den Leistungen des Anbieters sind keine Versicherungen enthalten.

Bei einer vorzeitigen Abreise fällt der volle Mietpreis an, Erstattungen oder Nachlässe sind nicht möglich.


4. Rücktrittsrecht des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn zum Beispiel

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

b) das Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks, der Belegung oder der Unterbringung von Tieren gebucht wurde

c) das das Zimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.


5. Schadensersatz / Haftung des Anbieters
Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a dieser AGB hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und / oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Zimmers verwahrt und / oder hinterlässt.


6. Haftung des Gastes

Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Gehaftet wird auch für Schäden die von Besuchern des Gastes verursacht werden. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Zimmer
im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 4 zu ersetzen.


7. Tierhaltung
Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.


8. Nichtraucher-Zimmer und Appartement
Bei den Mietobjekten handelt es sich ausschließlich um Nichtraucher- Zimmers, damit nachfolgende Gäste sich auch in der Wohnung wohl fühlen können. Im gesamten Gebäude gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen erhebt der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von € 200,00, die zusätzlich zu dem vereinbarten Mietpreis in Rechnung gestellt wird.


9. Anreise/Abreise
Der Check-in am Anreisetag ist ab 14:00 Uhr möglich, Check-out am Abreisetag ist bis 11:00 Uhr. Falls eine frühere Anreise oder spätere Abreise gewünscht wird, bittet der Anbieter um eine frühzeitige Absprache. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.


10. Preisminderung

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel der Zimmer / des Appartements sind sofort nach Feststellung dem Anbieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Anbieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.


11. Internetnutzung
Die kostenlose Internetnutzung über den hauseigenen WLAN-Hot Spot ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets (z.B. illegale Downloads) haftet allein der Gast. Ein Nutzungsprotokoll wird zu Nachweiszwecken gespeichert.


12. Zutrittsrecht zu den Zimmern
Der Anbieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Zimmern, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Goslar als vereinbart.


Stand: Januar 2023

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